wpd60ce139_0f.jpg

 

Heilpraktikerpraxis für Psychotherapie

Stephan-Harkebusch

 

Schwerpunkt Kinder, Jugendliche und Familien

 

Zielgruppen:

Mein Angebot richtet sich an Hilfesuchende aller Altersstufen und Geschlechter. Ein Schwerpunkt liegt auf der Kindern,Jugendlichen und Familien im Hinblick auf beispielsweise schulische Probleme, Probleme in der Berufsausbildung und Konflikten im Umgang miteinander. Ein weiteres Feld ist die Beratung von Firmen. Hier richte ich mein Augenmerk auf die Herausarbeitung von Arbeits- und Teamstrukturen. Um so die vorhandenen Stärken und persönlichen Ressourcen der einzelnen Mitarbeiter besser herauszukristallisieren und nutzbar zu machen.

 

 

Honorare:

Mein Therapie- und Beratungsangebot basiert auf den Vorschriften des Heilpraktikergesetzes und seiner Verordnungen. Meine Leistungen werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Honorare für die Therapiestunden entnehmen Sie bitte nachfolgender Aufstellung.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme siehe unten.

 

Eine Therapiestunde kostet zwischen 35,- und 80,-€ und dauert 60 Minuten.

Sondertarife bedürfen der persönlichen Abprache, d. h. je nach Ihrem Einkommen sind auch Sondertarife möglich.

Einzelheiten zur Honorargestaltung und Abrechnung besprechen Sie am besten mit mir persönlichen, ich stehe Ihnen in diesen Fragen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Die Abrechnung erfolgt nach GebüH.

 

Honorare für die Seminare zum Familienstellen erhalten sie auf Anfrage.

 

Für gewerbliche Kunden richten sich die Kosten pro Stunde nach dem vereinbarten Auftrag.

 

Leistungen:

Ich biete hauptsächlich Kurzzeittherapien (Gesprächstherapien) nach den Verfahren von Carl Rogers und Steve de Shazer an. Dabei handelt es sich um eine Non-direktive, klientenzentrierte und lösungsorientierte Gesprächstherapie. Basierend auf den persönlichen Ressourcen erarbeite ich in Zusammenarbeit mit meinen Klienten Lösungsstrategien. Dabei führe ich den Klienten auf seinem Weg seine eigene Lösung zu finden. Wichtig ist, ich gebe keinen Lösungsweg vor, sondern erarbeite den Weg im hier und jetzt mit dem Klienten zusammen.

Die Therapiedauer ist zunächst einmal auf 14 bis 16 Sitzungen angesetzt, sie kann bei Bedarf natürlich verlängert werden.

 

Desweiteren arbeite ich mit dem Familienstellen nach dem Prinzip der Individualsynthese®. Nähere Informationen zu dieser Thematik erhalten sie auf der Homepage der Begründerin der Individualsynthese® Anja Parchmann.

 

Problemfelder auf denen ich arbeite sind:

- familiäre Konfliktfelder

- partnerschaftliche Probleme

- berufliche Probleme (z. B. Mobbing)

- schulische Probleme

- Probleme in der Berufsausbildung

- Unterstützende Beratung bei der Suchtbehandlung

- spezielle Phobien

- allgemeine Niedergeschlagenheit

 

 - Wichtige Informationen zur Kostenübernahme -

 

Die Kosten für ganzheitliche Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetzt werden - trotz Werbeversprechen - von den gesetzlichen und privaten Kassen oft nur in Ausnahmefällen übernommen.

Wenn Sie allerdings nachweisen können, dass Sie in den nächsten 3 Monaten keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten in Ihrer Nähe bekommen, dann können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie die Kosten für die therapeutische Intervention übernimmt. Ihr(e) Therapeut(in) muss allerdings die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nachweisen können. Die Heilpraktikerpraxis für Psychotherapie (§1 HPG) ist selbstverständlich im Besitz dieser Erlaubnis.

Der § 13 II SGB V Sozialgesetzbuch gibt folgende Regelung vor: "Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war."

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.

 

Für den Nachweis notieren Sie sich bitte Namen und Adressen und Tag der Anfrage, der von Ihnen kontaktierten Kassen-Therapeuten, die keinen Therapieplatz in naher Zukunft anbieten können. Reichen Sie die Liste zusammen mit einem entsprechenden Schreiben und dem Betreff: "Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetzt gemäß

§ 13 II SGB V" bei Ihrer Kasse ein.

Die Kosten werden erst ab Erstattungsdatum übernommen.

Sie müssen deshalb bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Therapie einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.

Sollten Sie aber nicht solange warten können, dann ist zu überlegen, ob Sie die Therapie sofort beginnen und bis zur Kostenübernahme die Therapiestunden aus eigener Tasche übernehmen.

Insofern Sie weiterhin über eine Notwendigkeitsbescheinigung für eine Psychotherapie von einem Facharzt verfügen, legen Sie diese ebenfalls dem Antrag bei.

 

Übrigens!

Therapiekosten, die Sie aus eigener Tasche bezahlen, können Sie steuerlich geltend machen. Sie werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt ( § 13 II SGB V).