
Heilpraktikerpraxis für Psychotherapie
Stephan-
Schwerpunkt Kinder, Jugendliche und Familien
Zielgruppen:
Mein Angebot richtet sich an Hilfesuchende aller Altersstufen und Geschlechter. Ein
Schwerpunkt liegt auf der Kindern,Jugendlichen und Familien im Hinblick auf beispielsweise
schulische Probleme, Probleme in der Berufsausbildung und Konflikten im Umgang miteinander.
Ein weiteres Feld ist die Beratung von Firmen. Hier richte ich mein Augenmerk auf
die Herausarbeitung von Arbeits-
Honorare:
Mein Therapie-
Weitere Informationen zur Kostenübernahme siehe unten.
Eine Therapiestunde kostet zwischen 35,-
Sondertarife bedürfen der persönlichen Abprache, d. h. je nach Ihrem Einkommen sind auch Sondertarife möglich.
Einzelheiten zur Honorargestaltung und Abrechnung besprechen Sie am besten mit mir persönlichen, ich stehe Ihnen in diesen Fragen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Die Abrechnung erfolgt nach GebüH.
Honorare für die Seminare zum Familienstellen erhalten sie auf Anfrage.
Für gewerbliche Kunden richten sich die Kosten pro Stunde nach dem vereinbarten Auftrag.
Leistungen:
Ich biete hauptsächlich Kurzzeittherapien (Gesprächstherapien) nach den Verfahren
von Carl Rogers und Steve de Shazer an. Dabei handelt es sich um eine Non-
Die Therapiedauer ist zunächst einmal auf 14 bis 16 Sitzungen angesetzt, sie kann bei Bedarf natürlich verlängert werden.
Desweiteren arbeite ich mit dem Familienstellen nach dem Prinzip der Individualsynthese®. Nähere Informationen zu dieser Thematik erhalten sie auf der Homepage der Begründerin der Individualsynthese® Anja Parchmann.
Problemfelder auf denen ich arbeite sind:
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Die Kosten für ganzheitliche Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetzt werden
-
Wenn Sie allerdings nachweisen können, dass Sie in den nächsten 3 Monaten keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten in Ihrer Nähe bekommen, dann können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie die Kosten für die therapeutische Intervention übernimmt. Ihr(e) Therapeut(in) muss allerdings die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nachweisen können. Die Heilpraktikerpraxis für Psychotherapie (§1 HPG) ist selbstverständlich im Besitz dieser Erlaubnis.
Der § 13 II SGB V Sozialgesetzbuch gibt folgende Regelung vor: "Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war."
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.
Für den Nachweis notieren Sie sich bitte Namen und Adressen und Tag der Anfrage,
der von Ihnen kontaktierten Kassen-
§ 13 II SGB V" bei Ihrer Kasse ein.
Die Kosten werden erst ab Erstattungsdatum übernommen.
Sie müssen deshalb bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Therapie einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.
Sollten Sie aber nicht solange warten können, dann ist zu überlegen, ob Sie die Therapie sofort beginnen und bis zur Kostenübernahme die Therapiestunden aus eigener Tasche übernehmen.
Insofern Sie weiterhin über eine Notwendigkeitsbescheinigung für eine Psychotherapie von einem Facharzt verfügen, legen Sie diese ebenfalls dem Antrag bei.
Übrigens!
Therapiekosten, die Sie aus eigener Tasche bezahlen, können Sie steuerlich geltend machen. Sie werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt ( § 13 II SGB V).